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MTB-Anlage Broich

MTB-Anlage Broich

Seit Abriss der illegalen Mountainbike-Anlage in Broich arbeitet der Mülheimer SportService gemeinsam mit dem MTB-Verein Trailriders Ruhr an der Realisierung eines legalen Mountainbike-Spots in Broich. Mittlerweile liegen die naturschutzrechtliche Befreiung der unteren Naturschutzbehörde und die Genehmigung auf Veranstaltungsnutzung des Regionalforstamtes vor. Die Genehmigungen gelten zunächst für 2 Jahre. 

Planungs- und Genehmigungsprozess

Da sich die zukünftige Mountainbike-Anlage in einem Landschaftsschutzgebiet im städtischen Wald befindet, wurde das Amt für Umweltschutz von Beginn an in den Planungs- und Genehmigungsprozess einbezogen. Zuallererst mussten die zukünftigen "Trails" (Strecken) vom Vermessungsamt vermessen werden. Unter der Vorgabe, dass ausschließlich bereits in der Vergangenheit genutzte Trails Bestandteil der neuen MTB-Anlage werden durften, markierte der Verein die Trails mit Holzpfählen im Gelände. Im Ergebnis wurden 4 Strecken mit einer Länge von max. 120 Metern festgelegt.

Als vorbereitende Maßnahme wurde außerdem eine Untersuchung auf Kampfmittelfreiheit durchgeführt. 

Zur Erlangung der naturschutzrechtlichen Befreiung wurde das Büro Lanaplan mit der Erarbeitung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags und des landschaftsplanerischen Begleitplans beauftragt. Aufgrund der Tatsache, dass einige Bäume entlang der Strecken offensichtliche Gefahrenstellen aufgrund von Totholz, Sturmschäden etc. aufwiesen, wurde eine Prüfung der Verkehrssicherheit des Baumbestandes bei der Firma HVG Grünflächenmanagement beauftragt. Diese Prüfung ist wesentlicher Bestandteil des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags. 

Neben dem Umweltamt wurde auch der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Regionalforstamt Ruhrgebiet) frühzeitig eingebunden. Ein Antrag auf eine organisierte Veranstaltungsnutzung musste gestellt werden.

Nachfolgend werden die wesentlichen Auflagen aus den Genehmigungsbescheiden dargestellt: 

Auflagenbescheid des Regionalforstamtes (zusammengefasst, nicht vollständig):

  • Befristung bis zum 16.01.2025 (eine Verlängerung ist mindestens 2 Monate vorher schriftlich einzureichen)
  • Durchführung eines Monitorings
  • Ausschließliche Nutzung der festgelegten Strecken / Keine Ausweitung
  • Herstellung der Strecken / Einbauten nur mit örtlich vorhandenem Material
  • nur Handeinbau / kein Maschineneinsatz
  • nur fachkundige Gehölzschnitte zur Herstellung der Verkehrssicherheit 
  • Benutzung der Strecken nur im Hellen
  • Besondere Rücksicht auf andere Waldbesucher / Beschilderung, um auf Gefahrenpotentiale hinzuweisen + Kontaktaufnahmemöglichkeit
  • Verorteter Rettungspunkt
  • Abfallentsorgung mindestens einmal wöchentlich 
  • Jährliche Umweltbildungsmaßnahme für die Vereinsmitglieder 
  • Bei Nichtfortsetzung der Nutzung: Vollständiger Rückbau  

Auflagen der naturschutzrechtlichen Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde (zusammengefasst, nicht vollständig)

  • Bilanzierung des ökol. Eingriffs gemäß Gutachten (12970 Ökopunkte)
  • Ökol. Ausgleichszahlung
  • Umsetzung von Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen gemäß LBP
  • Abstimmung / Festlegung von Verhaltensregeln
  • Beauftragung einer Ökologischen Baubegleitung
  • Fäll- und Schnittmaßnahmen außerhalb der allgemeinen Schutzzeit
  • Kompensationsmaßnahmen: Totholzpyramiden / Totholzhaufen
  • Bei der Feststellung von europäisch geschützten Vogelarten sind geeignete Nisthilfen fachgerecht anzubringen
  • Bei der Feststellung von Fledermausarten sind geeignete Fledermauskästen vorzusehen
  • Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und der landschaftspflegerische Begleitplan des Fachgutachtens sind zu berücksichtigen